Öffentliche Anhörung ohne Urheber:innen?
Für Montag, den 12. April 2021, lädt der federführenden Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu einer öffentlichen Anhörung ein. Neun Expert:innen sollen Auskunft geben zum Thema „Anpassung Urheberrecht“.
Vertreter:innen der Urheber:innen oder ausübenden Künstler:innen sind bisher nicht dabei. Dagegen haben die über 35 Verbände der Initiative Urheberrecht, die darüber rund 140.000 Urheber:innen und Künstler:innen vertritt, in einem gemeinsamen Brief protestiert. „Dass die bisher veröffentlichte Liste der von den Regierungsparteien vorgeschlagenen Sachverständigen noch keine:n Kulturschaffende:n oder zumindest eine:n Vertreter:in der Verbände enthält, ist unverständlich und undemokratisch“, heißt es in dem offenen Brief „Keine Anhörung im Rechtsausschuss ohne Urheber:innen und Künstler:innen“.
Es gehe bei der Implementierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie neben der Neuregelung der Verantwortung der großen Plattformen insbesondere um die Interessen der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen und um die Verbesserung ihrer Situation. Eingeladen als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung wurden bisher nur zwei Medienrechtler, ein Zeitungsverleger, eine Vertreterin von Google Germany und die Ex-Europaabgeordnete Julia Reda.
Ohne legitimierte Vertretung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen sei eine ausgewogene Diskussion zum Urheberrecht nicht möglich, heißt es in dem Brief: „Wir fordern deshalb die im Bundestag vertretenen Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke auf, Urheber:innen oder ausübende Künstler:innen als Sachverständige für die Anhörung im Rechtsausschuss zu benennen.