DER LOHN DES KÜNSTLERS

Wer schon immer mal beobachten wollte, mit welcher Macht Milliarden schwere Wirtschaftsmonopole einer Gesellschaft das Gehirn waschen und eine verlogene Debatte aufzwingen können, kann das zurzeit live tun: Es geht um, Sie ahnen es vielleicht schon, die EU-Richtlinie zum Urheberrecht.
Zugegeben, das Urheberrecht ist komplex. Umso besorgter muss man zur Kenntnis nehmen, dass mit platten ZweiWort-Kampfbegriffen ein Framing vorgenommen wird, um das Recht selbst und damit die Urheberinnen und Urheber zu diskreditieren. Der Zweck ist klar: Man will über besorgte Bürger, die angeblich Angst vor „Upload Filtern“, „Zensur“ und um die „Freiheit im Internet“ haben, Einfluss auf politische Entscheidungen der Europäischen Union nehmen. Ein paar „Key Phrases“, die empörte Assoziationen triggern, sorgfältig designed in Think Tanks, und schon sind alle bereit für die nächste Demo.
Dies alles ist in großen Teilen Panikmache und Mobilmachung für die Profite von Silicon-Valley-Monopolen, die schon bei Steuern und Datenschutz in Europa außerhalb demokratischer Regeln agieren. Weder ist die „Freiheit im Internet“ gefährdet, noch muss „YouTube zumachen“. Und „Zensur“ ist schon mal ganz was anderes, als das was die Richtlinie bringt. Mit Ängsten und einfachen Lösungen Politik zu machen liegt zurzeit im Trend und ist leider ziemlich erfolgreich. Dass Unternehmen aus USA dieses Mittel wählen um ihren immensen Profit zu sichern, ist nicht unbedingt demokratisch.
Aufklärung ist angebracht, ob sie die hitzig geführte, emotional aufgeladene Debatte runterfahren kann ist fraglich, aber da Unwahrheiten lautstark, vehement und erhitzt vorgetragen werden, ist es umso mehr Pflicht der Kreativen, sie nicht unkomentiert hinzunehmen:
1. Uploadfilter gibt es JETZT! Alle relevanten digitalen Plattformen setzen sie ein. Kein Geschäftsmodell kann ohne Inhalte-Erkennungstechnologien – so der Uploadfilter-Klarname - bestehen. Mit dieser Technologie wird millionenfach gefiltert, jeden Tag, blockiert und bisweilen auch abgemahnt. Es wird sie vor allem dann weitergeben, wenn die EU-Richtlinie nicht kommt, weiterhin ohne jede Kontrolle. Alle Behauptungen, Uploadfilter kämen jetzt erst mit der Richtlinie, sind Heuchelei, funktionieren aber perfekt als Drohkulisse. Es soll der Eindruck erweckt werden: Achtung, hier kommt eine neue Richtlinie - damit kommen Uploadfilter. Das ist falsch! Sollte die Richtlinie beschlossen werden, kommen mindestens zwei neue und freiere Möglichkeiten für Plattformen, die mit kulturellen Werken Wertschöpfung betreiben, hinzu: Die Lizenzierung an die Rechteinhaber (zentral möglich über Verwertungsgesellschaften und Verwerter) und Pauschalzahlungen! Dann braucht es keine Filter mehr beim Upload.
2. Lizenzierung und nicht Filterung ist das Zauberwort. Das Urheberrecht ist kein „Verbotsrecht“. Das Urheberrecht ermöglicht nämlich sehr einfach die faire Zugänglichmachung kreativer Werke. Und nichts Anderes postuliert Artikel 13: Verträge zwischen digitalen Plattformen und Urhebern, die in angemessene Lizenzzahlungen münden! Wo das nicht möglich ist, sind Pauschalzahlungen die zweite Lösung. Erst wenn all dies nicht möglich ist, also Lizenzen sind weder gewollt noch möglich, dann müssen Plattformen den Wiederupload gemeldeter Inhalte verhindern. Es muss also erst auf Antrag gefiltert werden, wenn dies überhaupt das Mittel der Wahl ist. Die Richtlinie macht dazu nämlich keine Vorgaben. Sie überlässt es der Plattform, wie sie damit umgeht. So, wie die Richtlinie auch immer eine Verhältnismäßigkeit bei sämtlichen Maßnahmen der Plattformen, gemessen an deren Größe, vorsieht. Und noch einmal: Plattformen können, wenn sie wollen, durch eine faire Beteiligung der Kreativen Filter von vorn herein verhindern!
3. JETZT, und nicht wenn die Richtlinie kommt, sind die Uploader und Verbraucher in einer rechtlich unsicheren Position. Sie haften zurzeit für die von Ihnen hochgeladenen kulturellen Werke. Jetzt, ohne die Richtlinie, kann es jederzeit zu Schadensersatzforderungen von Kreativen auf entgangene Lizenzen gegenüber den Uploadern kommen. YouTube muss die Mailadressen der Uploader auf Anforderung herausgeben. Das ist juristisch festgestellt.
Wenn die Richtlinie kommt, werden die Verbraucher auf der rechtssicheren Seite sein. Sie können hochladen, was sie wollen. Dafür übernimmt die Plattform die rechtliche Verantwortung, indem Lizenzvereinbarungen vorhanden sind. Klingt fair, oder? Plattformen haben allein in Europa im Jahr 2017 laut Roland Berger Consulting 25 Mrd. € gemacht.
Sollte die Richtlinie nicht kommen, bleibt es bei der Verantwortung der Uploader. Es wird eine Situation eintreten, bei der sich in Europa Kreative und Rechteinhaber auf der einen und Verbraucher und Uploader auf der anderen Seite vor Gerichten streiten, während die einzigen, die an den Uploads Geld durch Datenhandel und Werbung verdienen, sich ins Fäustchen lachen können.
4. Memes, Blogs und Foren sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen oder durch neue Ausnahmen und Schranken. Genauso Startup-Plattformen, die kulturelle Werke kommerziell verwerten, und zwar in den ersten drei Jahren, bis zu einem Umsatz von 10 Millionen und bis zu 5 Millionen Usern.
Und weder jetzt noch in naher Zukunft werden Filter den Unterschied zwischen einem originalen kulturellen Werk und einer Parodie erkennen. Das müssen sie auch nicht. Die Plattform zahlt einen Betrag X, und bezahlbare Identifikationssoftware stellt sicher, dass die Verwertungsgesellschaft gerecht verteilen kann. Das ist gängige und funktionierende Praxis jetzt schon im Senderecht, also seit Jahren bei den privaten und seit Anfang des Jahres bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Auch hier hat die Richtlinie nicht Verhinderung und Blockade, sondern freien Konsum kultureller Werke für Verbrauchern und angemessene Vergütung für die Urheber im Sinn.
4. Kreative schreiben Musik und Bücher, machen Filme und Fotos nicht um sie dann zu blockieren. Sie wollen damit die Menschen erreichen, auch über digitale Plattformen. Kreative sehen nur nicht ein, dass der gesamte Profit, der damit durch Werbung und Datenhandel gemacht wird, bei den Plattformen allein hängen bleibt. Sie wollen einen fairen Anteil. Jeder kennt es. Es ist eines der großen archaischen Ungerechtigkeitsgefühle: Man macht eine Arbeit oder stellt ein Produkt her, den Lohn aber kassiert ein Anderer, einer mit mehr Macht. So fühlen sich die Kreativen in Europa. Ihre Wertschöpfung findet in nie gekanntem Umfang über digitale Plattformen statt. Diese saugen die Wertschöpfung aus der europäischen Kultur nach Kalifornien ab und geben den Schöpfern nur „Peanuts“, oder einfach nichts. Das zu ändern ist ein Hauptanliegen von Artikel 13.
Mit ZweiWortPhrasen, wie „Upload Filter“ ist dies den Menschen leider nicht demokratisch zu vermitteln.
Micki Meuser