Digitale Agenda | Öffentliches Fachgespräch am 03.12.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich wende mich an Sie als Vorsitzender des Berufsverbandes Medienmusik mediamusic e.V. mit Sitz in Köln.
Wir vertreten die Interessen von Urhebern und Musikschaffenden im Medienbereich, also von Film- und Hörspielkomponisten, Komponisten von Gamesmusik, Autorenproduzenten von Akustischer Kunst etc.
Am Mittwoch, 3.12., veranstalten Sie ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Stand der Urheberrechtsreform auf deutscher und europäischer Ebene und weiteres Vorgehen beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage“.
Das sind wichtige Themen, zumal für uns als Berufs-Urheber. Daher möchten wir Ihnen zunächst für die Befassung damit unseren Dank aussprechen. Doch gerade weil dieses Thema für viele Berufsgruppen im Bereich der Medien-, Kultur- & Kreativwirtschaft von existenzieller Bedeutung ist, besteht daran auch ein nachhaltiges gesellschaftliches Interesse. Dies sollte sich bei der Besetzung der Expertenrunde in einer gewissen Ausgewogenheit widerspiegeln.
Eine Ausgewogenheit allerdings weist die veröffentlichte Liste der geladenen Sachverständigen nicht auf; im Gegenteil.
Auf ihr sind allseits bekannte Vertreter jener Seite zu finden, die sich die Umdeutung des existierenden Urheberrechts (ein Author’s Right europäischer Prägung, welches ein Gegenentwurf zum US-amerikanischen Verwerterrecht „Copyright“ ist) in ein Verbraucherrecht auf die Fahnen geschrieben hat. Sie formulieren zwar nach außen einen angeblich nötigen „Ausgleich der Interessen“ zwischen Rechteinhabern; de facto haben wir es hier aber mit einer interessengeleiteten, einseitigen Umgestaltung eines verfassungsgemäßen Eigentumsrechts zu tun.
Im diesem Sinne ist es für uns auch völlig unakzeptabel, den Branchenverband BITKOM als einflussreichsten Lobbyverband mit eindeutigen Nutzerinteressen auf der Liste zu finden, nicht aber einen einzigen Interessenvertreter der Lizenzgeber oder gar der Werkschöpfer. Dass ein Vertreter des klar positionierten Thinktanks iRights gesetzt ist, hingegen kein Befüworter eines durchsetzungsstarken Eigentumsrechts an Immaterialgütern, stellt die Ausgewogenheit der Auswahl der Gesprächspartner und damit die Arbeit des Ausschusses ebenso infrage.
Insgesamt muss man also feststellen, dass die von einem Bundestagsausschuss zu erwartende Neutralität bei der Besetzung der Expertenrunde eindeutig nicht gegeben ist.
Wir erwarten daher von Ihnen, dass Sie zum Gespräch am 3.12. Vertreter der Urheber-Berufsverbände, der Verwertungsgesellschaften oder auch der Initiative Urheberrecht nachladen. Ansonsten dürfte die Veranstaltung den Ruf verfestigen, dass dieser Ausschuss nicht an einem Interessenausgleich interessiert ist, sondern an einem von oben verordneten Paradigmenwechsel.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Hornschuh
Vorsitzender mediamusic e.V.
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mediamusic e.V. | berufsverband medienmusik
Matthias Hornschuh
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