Zwangsinverlagnahme

Die unter Filmmusik Kolleginnen und Kollegen kurz und liebevoll ZIV genannte Verbindung eines Filmmusikauftrags mit der Verlagsnahme der dann entstehenden Musik ist illegal. Das haben die Gerichte in Deutschland und einigen europäischen Länder immer wieder bestätigt.

Zwangsinverlagnahme

von Micki Meuser

Die unter Filmmusik Kolleginnen und Kollegen kurz und liebevoll ZIV genannte Verbindung eines Filmmusikauftrags mit der Verlagsnahme der dann entstehenden Musik ist illegal. Das haben die Gerichte in Deutschland und einigen europäischen Länder immer wieder bestätigt.

Um es Aussenstehenden plastisch zu erklären: Ein Filmproduzent oder Sender erteilt einer Komponistin oder einem Komponisten den Auftrag die Musik für seinen Film zu schreiben, allerdings mit der Bedingung, dass diese oder dieser dem Produzenten oder Sender 40% aus den ihm zustehenden Urheberrechtstantiemen abgibt.

Das ist eine Menge Geld für eine einfache Auftragsvergabe. Genauso einfach ist auch der weitere Mechanismus: Gibt der Komponist den Verlag nicht ab, wird ein anderer beauftragt. Wie gesagt: Soweit, so illegal.

Tägliche Praxis im Beruf "Komponieren von Filmmusik" ist die ZIV trotzdem. Die Sender und Produzenten haben schliesslich die "Verhandlungsmacht".

Zwar würde jede Komponistin oder Komponist eine juristische Auseinandersetzung um seinen Verlagsanteil mit dem Auftraggeber auch im Nachhinein, also nach Sendung oder Aufführung, gewinnen, nur... sie/er wird danach nie mehr einen Filmmusikauftrag bekommen.  Auch für diesen "Black Listing" genannten Vorgang gibt es einige traurige Beispiele.

Eine Unart also, mit der sich unser Beruf abfinden muss? Vielleicht...

Wir hoffen auf die im neuen Urhebervertragsrecht vorgesehene "Verbandsklage". Mit ihr wird es eventuell möglich sein in den Verbänden Dutzende von Beispielen für ZIV zu sammeln und gemeinsam zu klagen, ohne eine Kollegin oder einen Kollegen aus unserem schönen Beruf zu verlieren. Wir hoffen...

Um Missverständnissen sofort entgegen zu treten: Die DEFKOM ist nicht gegen die Zusammenarbeit mit Verlagen! Verlage übernehmen sinnvolle Aufgaben, die nicht jeder Kreative gerne macht, wie Monitoring, Income Tracking im In- und Ausland, Musiklisten Erstellung und Anmeldung der Werke, Kommunikation mit der GEMA und mehr. Das Zauberwort hier lautet "freiwillig". Wir wollen selbst entscheiden, ob wir unsere Werke verlegen lassen oder nicht!

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