Bericht der DEFKOM AG Monitoring vom 07.04.2020
Liebe Mitglieder,
wir hatten im Herbst 2019 die „DEFKOM Arbeitsgruppe Monitoring“ gebildet mit dem Ziel, Informationen über das neue SoundFileUpload- bzw. Fingerprinting- / Monitorverfahren der deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu sammeln und Euch zur Verfügung zu stellen sowie eigene Vorschläge und Ideen in unserem gemeinsamen Interesse in den Gestaltungsprozess einzubringen.
Auf Einladung der GEMA ist die DEFKOM AG bisher zu zwei Roundtables am 09.12.2019 und am 24.02.2020 mit den zuständigen Vertretern der GEMA, der öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF sowie des von den Sendern beauftragten spanischen Monitoringdienstes BMAT nach Berlin angereist.
Dabei konnten auch zahlreiche Fragen aus dem Kreis unserer Fachgruppenleitung und unserer Mitglieder beantwortet werden.
DEFKOM AG Monitoring
Marcel Barsotti
Rainer Fabich
Mario Lauer
Markus Lehmann-Horn
Micki Meuser
Jochen Schmidt-Hambrock
Hans P. Ströer
Ralf Weigand
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Zunächst der Hinweis: Keine Panik!
Dieser Hinweis scheint uns notwendig, da in letzter Zeit einige besorgte Kolleginnen und Kollegen das Ende der TV und R Ausschüttungen kommen sahen und sich erhebliche Sorgen um ihren Lebensunterhalt machten, zum Teil mit empörtem Blick auf die GEMA.
Die GEMA wird weiterhin gemäß Verwertung und Verteilungsplan abrechnen. Wenn Musik gesendet wird, wird weiterhin erfasst und ausgeschüttet, Fingerprint hin oder her. Wir haben Anspruch auf Erhalt unserer Tantiemen von der GEMA auf Basis von Urheberrechtsgesetz, von VGG (Verwertungsgesellschaftsgesetz) und auf Basis des Berechtigtenvertrages mit der GEMA. Es gelten auch weiterhin die Satzung und der Verteilungsplan der GEMA. Die Nutzer unserer Werke, hier die öffentlich-rechtlichen Sender, sind verpflichtet, alle Nutzungen präzise und vollständig an die GEMA zu melden, ganz egal, welche Technik sie dazu benutzen.
Die Umstellung der Erfassung der Sendedaten auf das Monitoringsystem ist keine Entscheidung der GEMA, sondern eine Initiative der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ARD und ZDF, die als Auftraggeber einen Vertrag mit dem spanischen Monitoring-Dienstleister BMAT geschlossen haben.
Die GEMA begleitet die öffentlich-rechtlichen Sender lediglich beratend bei der Umstellung auf das neue Meldesystem. Nach Eingang der Sendemeldungen führt die GEMA eine umfangreiche Qualitätssicherung der gemeldeten Daten durch.
Unabhängig davon kann jedes GEMA Mitglied selbständig direkt bei BMAT einen kostenpflichtigen, persönlichen Account eröffnen und Sendungen seiner eigenen Werke auch weltweit überwachen und in einem jährlichen Controlling-Report auflisten lassen.
Dies entspricht der Arbeit, die ein guter Verlag als „International Income Tracking“ macht
bzw. machen müsste, ist jedoch in aller Regel kostengünstiger.
Für ihre Mitglieder hat die GEMA ein Serviceportal zum Hochladen von Sound Files zentral im Hause eingerichtet. Von dort gehen die Sound Files und die zugehörigen Metadaten nicht nur an BMAT, sondern auch an alle weiteren Monitoringportale, wie Sound Mouse, Yacast (Clubmonitoring), etc… Nutzungen von Werken dort werden also in Zukunft auch erfasst, und man muss den Upload Vorgang nicht mehrfach für alle derzeitigen und zukünftigen Portale vornehmen.
Die Meldungskette verläuft seit 01.07.2019 wie folgt:
BMAT zeichnet die Programme aller beteiligten Sender rund um die Uhr auf und speichert sie. Es wird nicht in „real time“ ge-monitored, sondern später. Somit können auch zu einem späteren Zeitpunkt sogenannte „Rescans“ durchgeführt werden.
BMAT schickt den Sendern die Daten der in ihren Programmen enthaltenen musikalischen Werke und deren Spieldauer. Die Sender melden diese Nutzungen an die GEMA. Bei "unknown music" oder sogenannten „blanks“ (das sind Stücke, von denen keine Audiofiles hochladen worden sind und von denen BMAT daher keine Fingerprints bekommen hat) müssen die Sender / Redaktionen manuell nachbessern und die Daten mit den bisherigen Verfahren in die Meldungen einfügen.
Alte fiktionale Filmproduktionen (vor 2019) werden weiterhin nach AV-Liste abgerechnet. Natürlich empfiehlt es sich die zugehörigen Musikstücke solcher Filme ebenfalls hoch zu laden, denn so können Nutzungen auf allen Sendern schneller, gründlicher und in Zukunft kostengünstiger erfasst werden.
Wenn Sound Files hochgeladen sind, kann das BMAT System auch solche Sendungen auffinden, die von den Sendern falsch oder überhaupt nicht gemeldet worden sind.
Außerdem kann durch das Monitoring in Zukunft eine missbräuchliche oder unrechtmäßige Weiterverwendung von Tracks leichter erfasst und aufgedeckt werden.
Wichtig ist: Der Soundfile-Upload ersetzt nicht die GEMA-Anmeldung für Werke und AV-Produktionen. Sie ist auch weiterhin erforderlich.
Bitte sehen Sie dazu auch das Infoblatt der GEMA zur „Anmeldung für Audiovisuelle Produktionen (AV-Produktionen)“ in aktueller Fassung. Es steht zum Download auf der GEMA Webseite bereit.
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Fragen der DEFKOM mit Antworten von GEMA, ARD, ZDF und BMAT
A. (Prozessorientierte) Fragen an GEMA und die Sender:
A.1. ALLGEMEINES
Frage A 1.1
Die Kommunikation mit der GEMA und die Information über das Thema Monitoring könnte besser sein: Verantwortliche, Testergebnisse, Zeitabläufe, Zukunftsperspektiven...
Gleiches gilt für die Sender, sowohl ÖR, als auch Private: Wer ist federführend? Wie ist der aktuelle Stand des Projektes?
Antwort A 1.1
Informationen über das Thema Monitoring wurden bereits am Rande der MV 2019 in Workshops angeboten. Ein FAQ und eine Bedienungsanleitung für den Soundfile Upload sind auf der GEMA Webseite abrufbar. Ein neues Infoblatt zum Thema wurde am 13.12. von der GEMA per Mail versendet und findet sich auch auf der GEMA Website:
Die Kommunikation soll ab sofort verbessert werden, das heutige Meeting (09.12.2019) soll als Auftakt zu einer gemeinsamen Überwindung der Anfangsprobleme aufgefasst werden. Ein neuer, gesonderter Kommunikationskanal zur GEMA speziell betreffend Soundfile Upload und Monitoring wird eingerichtet.
Frage A 1.2
Einige Produktionsfirmen stehen bereits jetzt auf dem Standpunkt, dass sie keine Musikmeldungen mehr abgeben müssen - was sich auch aus dem „Merkblatt zum Audiofingerprinting-System“ (s. Anhang S.6) des ZDF ergibt. Ist dies tatsächlich so? Und wenn ja, ist dies wirklich sinnvoll? Stichworte: Auslandsverkäufe, alternative Schnittfassungen und v.a. eventuelle Konfliktklärungen…
Antwort A 1.2
Das ZDF bestätigt das. Im Vertrauen auf die perfekte Funktion des BMAT Monitorings kann in Zukunft auf Musikmeldungen verzichtet werden, wenn die im Film verwendeten Cues über den Soundfile Upload hochgeladen worden sind. Das BMAT System kann während des Monitorings (während der Ausstrahlung) aus dem Soundmatch und den Metadaten ein sekundengenaues Musik-Cuesheet erstellen.
Frage A 1.3
Nochmal zur Erklärung: Welche Rolle spielen die AV-Werknummern im geplanten Ablauf?
Antwort A 1.3
Die AV-Werknummern bleiben in den Metadaten gespeichert und werden vor allem bei alten Produktionen herangezogen.
(Siehe auch A 3.3)
Frage A 1.4
Was ist letztendlich entscheidend: die „getrackte“, erkannte Musiklänge oder die Angabe in der AV-Meldung?
Antwort A 1.4
Im Vertrauen auf das präsize Funktionieren des BMAT Monitorings wird ab sofort (seit Erfassung zum 1.1.2019) die gescannte Musiklänge für die Ausschüttung entscheidend sein. Wenn keine Soundfiles hochgeladen wurden, wird auf die AV-Meldung zurückgegriffen.
(Siehe auch A 3.3)
Frage A 1.5
Welche Auswirkung hat die Zuordnung zu bestimmten Kategorien im CSV-System (z.B. „commissioned_type“) auf die spätere Verteilung?
Wozu ist diese Aufteilung überhaupt nötig?
Antwort A 1.5
Die Angabe in der Spalte "commissioned type" legt bei Auftragskompositionen fest, an wen das Soundfile von der GEMA weitergeleitet werden darf. Sie ist ein Filter, der rechtlich notwendig ist.
Frage A 1.6
Werden die über das GEMA-Portal upgeloadeten Musiken auch automatisch im Ausland / weltweit überwacht?
Antwort A 1.6
Nein, derzeit nicht. Der Vertrag zwischen ARD / ZDF und BMAT bezieht sich ausschließlich auf die Lieferung von Sendedaten der Programme von ARD und ZDF im Sendegebiet Deutschland.
Es wird angestrebt, dass andere ausländische Auftraggeber (z.B. ausländische Verwertungsgesellschaften) auch auf die von den GEMA Mitgliedern hochgeladenen Fingerprints in der BMAT Datenbank zugreifen können. Derzeit dürfen sie das nicht.
Bereits jetzt läuft der länderübergreifende Austausch von Metadaten zu gesendeten Filmen weltweit gemäß einer CISAC Richtlinie. Demnach hält immer die Verwertungsgesellschaft im Produktionsland des betreffenden Films die „Majority of Interest“ an den Senderechten und Aufführungsrechten und ist Ansprechpartner für die im jeweiligen Sendegebiet zuständige Schwestergesellschaft.
Die CISAC unterhält ein eigenes Verzeichnis mit dem Weltrepertoire sämtlicher existierender Spielfilme (Kino und TV), den sogenannten „AV-Index“. Bei Ausstrahlungen deutscher Filme im Ausland ist der Regelweg, dass die jeweils zuständige Schwestergesellschaft bei der entsprechenden Gesellschaft über die CISAC das betreffende Cuesheet abruft. Weltweit haben 80-90 Verwertungsgesellschaften Zugriff auf den AV-Index der CISAC.
Von der GEMA werden Dokumentationen und Magazinsendungen nicht filmweise, sondern werkweise erfasst und verteilt und erhalten keine AV Nummer. Eine Vergabe von AV-Nummern auch für diese Produktionen ist in Planung.
Weiterhin zu empfehlen für die Recherche von Sendungen im Ausland ist der Weg über den Auskunftsanspruch gegenüber Produzenten und auftraggebendem Sender gemäß UrhG.
Darüber hinaus erhielten wir folgende erfreuliche Informationen zum Thema Controlling im In- und Ausland:
Die GEMA bezieht seit einiger Zeit die Programmdaten diverser Anbieter wie z.B. der Media Press https://www.media-press.tv/de/ ehemals PPS (Presse Programm Service) zur Verifizierung der von den Sendern gemeldeten Meldungen ein.
In einem Testlauf startet die GEMA derzeit auch ein eigenes Controlling im Ausland, zunächst in England und in der Schweiz, um mit Programmdaten die Statements der Auslandsgesellschaften zu tracken.
Frage A 1.7
Werden Ausschüttungen für Werke der Filmmusik, die 2019 gesendet wurden und von denen keine Soundfiles hochgeladen worden sind, trotzdem pünktlich zum 01.07.2020 zur Verteilung kommen?
Antwort A 1.7
Die GEMA kommunizierte auf verschiedenen Wegen über die Umstellung des Meldeverfahrens der öffentlich-rechtlichen Sender auf Monitoringtechnologie. Die Umstellung gilt für Musikmeldungen ab dem 2. Halbjahr 2019. Sie wirkt sich somit auf die kommende GEMA-Verteilung für die Sparten des Senderechts (Fernsehen und Hörfunk) für das Geschäftsjahr 2019 aus, die zum 01.07.2020 erfolgt. Es wurde u. a. ein Handout mit dem Projekt ARD/ZDF Audiofingerprinting erstellt und an die GEMA Mitglieder versendet. Weiterhin wurde dieses Handout und FAQs zur Umstellung auf der GEMA-Website veröffentlicht sowie einzelne GEMA Mitglieder angerufen.
Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Telefonanrufe seitens des GEMA-Mitgliederservice mit vereinzelten Mitgliedern suggerierten einen Komplettausfall der Ausschüttung für den Fall, dass bis zum 31.1.2020 nicht die entsprechenden Sound-Files hochgeladen würden.
Die Leitung der Abteilung GEMA Verteilung Senderechte VT-S, hat dies auf Nachfrage relativiert, es handelte sich bei der Frist um eine Empfehlung von Seiten der GEMA, weil der Upload der Soundfiles die Grundlage für die Musikerkennung und -meldung ist und so auch die nachfolgenden Bearbeitungsprozesse innerhalb der GEMA sichergestellt werden können. Sie sagte weiterhin, dass sowohl die Sender als auch die GEMA alles daran setzen, dass die Verteilung zum 01.07.2020 bestmöglich durchgeführt werden kann. Bei lückenhafter Sendemeldung wird wie bisher schon umfassend nachgearbeitet. Sollte es trotzdem durch die Systemumstellung zu größeren Meldeslücken für Eigen- und Auftragskompositionen und dadurch zu Zahlungsrückständen kommen, wurden schnelle Gutschriften in Aussicht gestellt.
A.2. ZEITLICHER ABLAUF DES PROJEKTS
Frage A 2.1
In welchem Maß werden die in Zukunft aus Spanien bei der GEMA eingehenden Daten tatsächlich abrechnungs- und damit ausschüttungsrelevant für die GEMA Verteilung, bzw. zu welchem Zeitpunkt sollen sie es werden?
Antwort A 2.1
Ab der Meldungsgenerierung für das 2. Halbjahr 2019. ZDF sogar schon ab Mai 2019.
Frage A 2.2
Wann gibt es erste verbindliche Testphasen und Informationen über Abrechnungsmodalitäten seitens der Sender und der GEMA?
Antwort A 2.2
Die Einrichtung des des Monitoringprojekts ARD/ZDF wurde 2016 begonnen und wird zum Ende des Jahres 2019 weitgehend abgeschlossen sein. An den Abrechnungsmodalitäten gemäß Verteilungsplan der GEMA wird sich nichts ändern.
Frage A 2.3
Wie lange werden das bisherige System und das neue Fingerprinting-basierende System definitiv noch parallel laufen? Laut dem in 1.2. erwähnten Anhang zum Komponistenvertrag (s. Anhang S. 6) verpflichtet das ZDF die Auftragsproduzenten bereits jetzt zum Upload der Auftragskomposition-Audio Files. Er kann dies auch verpflichtend den Komponisten übertragen. Bedeutet diese Vereinbarung nicht, dass bereits jetzt der bisherige Weg nicht mehr vom Sender akzeptiert wird?
Antwort A 2.3
Das bisherige System wird für alte Filme, deren Musik nicht hochgeladen werden kann, zeitlich unbegrenzt weiterlaufen. Es wird auch für neue Filme so lange parallel weiterlaufen, bis der Übergang zum neuen System weitestgehend fehlerfrei vollzogen ist. Dies ist eine Frage, ab wann alle Soundfiles vorliegen, um ein vollständiges Audiofingerprint-Monitoring durchzuführen.
An dieser Stelle können wir auch auf die GEMA FAQs verweisen. Es gibt mit Umstellung auf das neue Meldesystem ab dem zweiten Halbjahr 2019 drei Wege, wie Nutzungsmeldungen generiert werden:
a) Die Sender generieren Nutzungsmeldungen mittels Audiofingerprint-Technologie.
b) Die GEMA liefert AVW Nummern (GEMA Identifikator) für filmische Produktionen, auf deren Basis die Nutzungsmeldungen von den Sendern erstellt werden.
c) Eine manuelle Nacharbeit durch die Sender bei unerkannten Musiknutzungen im gemeinsamen Musikmeldesystem der öffentlich-rechtlichen Sender ermöglicht entsprechende Meldungen.
Frage A 2.4
Ist überhaupt irgendwann an eine Deadline gedacht, nach der ausschließlich das Monitoring-System gelten wird? (Aus dem ZDF verlautet dazu, dass ab 1.1.2020 definitiv nur noch mit dem neuen Monitoring gearbeitet werden soll.)
Und wenn ja, was passiert dann voraussichtlich mit allen nicht trackbaren Titeln in der Abrechnung?
Antwort A 2.4
Ab Mai 2019 liefern die öffentlich-rechtlichen Sender mit dem neuen Meldesystem auf Basis Monitoringtechnologie. Die Deadline ist somit schon erfolgt. Der 1.1.2020 ist nicht korrekt. Zusätzlich wird bei „Unknown Music“, also bei nicht erkannten Musikstellen im TV noch auf die AV Meldung zurückgegriffen. Für nicht trackbare Titel muss eine Nacharbeit erfolgen bei BMAT oder in den Sendern. (Siehe auch A 2.1, 2.2, 2.3)
Frage A 2.5
Hat die GEMA vertraglich abgesichert, dass auch in Zukunft bei fehlenden Fingerprints eine Nutzung durch die Sender gemeldet wird?
Antwort A 2.5
Ja. Weiterhin gelten die vertraglichen und rechtlichen Meldungspflichten für die Lizenznehmer - unabhängig vom Einsatz des Monitorings.
A.3. UPLOAD-PROZESS
Frage A 3.1
Was ist sinnvoller: Der Upload alle einzelnen Cues eines Scores oder der Upload des kompletten Stereo-Files inklusive aller Pausen?
Antwort A 3.1
Der Upload aller einzelnen Cues eines Scores ist sinnvoller. Bei Upload des kompletten Stereo-Files inklusive aller Pausen hat das System Probleme Cues eindeutig zu erkennen, insbesondere Pausen innerhalb von Cues können zu Fehlern führen. Ausserdem fehlen beim Tracking eines filmlangen Stereo-Files logischerweise die Metadaten zu den einzelnen Cues. Bei bereits gesendeten Werken kann allerdings, insofern es sich ausschließlich um die Auftragskomposition handelt, ein gesamtes File pro Film hochgeladen werden, worauf auch im aktuellen Handout der GEMA zum Monitoringverfahren hingewiesen wird.
Frage A 3.2
Die beste Voraussetzung für ein gelingendes Tracking bieten im Film- und Serienbereich wohl die nach der Filmmischung ausgespielten separierten Musikspuren (z.B. IT-Mischung). Bei allen bereits gesendeten Eigen- und Auftragsproduktionen müssten diese eigentlich als Teil der obligatorischen Produktionsmaterialien schon den Sendern vorliegen. Im Gegensatz zu den Urhebern, die nur in Ausnahmefällen im Besitz einer Ausspielung sind. Es wäre also sinnvoll, dass der Upload in diesen Fällen durch den jeweiligen Sender durchgeführt würde. Ist dies angedacht?
Antwort A 3.2
Nein, siehe A 3.1
Bereits von den Sendern hochgeladen sind alle Musikstücke aus den Archiven der Sender.
Frage A 3.3
Was ist mit unvollständigen Scores? Also, wenn nur noch Teile der Filmmusik vorliegen?
Antwort A 3.3
Solche Filme werden über die AV-Nummern gemeldet und abgerechnet.
(Siehe auch A 1.3, 1.4)
Frage A 3.4
Der Upload-Prozess verlangsamt sich bei größeren Werk- und Datenmengen zunehmend. Dazu ist die Darstellung bei größeren Listen unübersichtlich und zu reduziert, der Korrekturprozess kompliziert und zeitraubend und die Suchfunktion quälend langsam. Gibt es Aussicht auf eine Verbesserung?
Antwort A 3.4
Das kann früher vorgekommen sein, ist aber jetzt kein Problem mehr bzw. wird sukzessive verbessert.
Frage A 3.5
Die ARD besteht bei Werken ab 2019 darauf, dass die Audio-Files ausschließlich über ihr eigenes Portal hochgeladen werden. Leider ist die Benutzerfreundlichkeit nicht besonders hoch, so gibt es z.B. noch keinen Masseneditierungsmöglichkeiten, was bedeutet, dass im Prinzip jeder Cue einzeln hochgeladen werden muss. Wird sich daran etwas ändern?
Antwort A 3.5
Das Problem wurde und wird auch aktuell noch von der GEMA angesprochen, sie hat auf den Ablauf innerhalb der Sender aber nur beschränkten Einfluss. Das Angebot, den gesamten Upload über das GEMA-Portal vorzunehmen, besteht allerdings uneingeschränkt und mit ihr die Hoffnung, dass sich die ARD zumindest, was die Benutzerfreundlichkeit betrifft, am Beispiel des GEMA-Portals orientiert.
Frage A 3.6
Wo kann man nachsehen, ob veröffentlichte Tracks schon upgeloadet wurden (z.B. von CDs / Labels / Radiostationen etc.)? Ist das alles unter unserem Uploadzugang bei der GEMA zu finden?
Antwort A 3.6
Im Mai 2020 wird im GEMA Soundfile Upload eine Verknüpfung zur Werkdatenbank angeboten und mit Hilfe einer Werkrecherche kann die Zuordnung und Übernahme der Metadaten per Werknr. erfolgen.
BMAT bezieht seine Uploads jedoch auch aus diversen anderen Quellen. Auf solche Uploads hat die GEMA (und haben die Mitglieder) derzeit keinen Zugriff.
Frage A 3.7
Wie verhält es sich mit sogenannten „IT-Austauschmusiken“, die ja in Deutschland nicht (evtl. nur in den Mediatheken?) gesendet werden? Gehören diese mit in den Upload, oder stören sie evtl. sogar?
Antwort A 3.7
Sämtliche IT-Austauschmusiken sollten einzeln angemeldet und neben deneinzelnen Score-Cues ebenfalls als einzelne Files hochgeladen werden.
A.4. KONFLIKTE/REKLAMATIONEN
Frage A 4.1
Wer trifft bei Unstimmigkeiten und Monitoringkonflikten die Entscheidung? Die Redaktionen? Die Honorar- und Lizenzabteilungen? Eine eigene Abteilung?
Antwort A 4.1
Die Verantwortung für die korrekte Meldung liegt weiterhin - für alle Meldungsinhalte - beim Lizenznehmer. Sollte es zu Konflikten kommen oder Cues nicht identifiziert werden können, werden Werke auch in Zukunft durch spezielle Abteilungen in den Sendern bearbeitet, die das BMAT-Reporting Tool überwachen.
Frage A 4.2
Was passiert bei nicht gelösten Konflikten mit der Abrechnung? Stillstand? Wenn ja, würde dann bei einem einzelnen Konflikt innerhalb eines gesamten Scores die Auszahlung des gesamten Scores eingefroren?
Antwort A 4.2
Bei FS kein totaler Stillstand, sondern nur bezogen auf den betreffenden Cue. Bei T und T-FS Stillstand bezogen auf den ganzen Film, bis der Konflikt beseitigt ist. Eine Sendemeldung geht von den Sendern an die GEMA, sobald mindestens 80% der Cues eines AV-Werkes zweifelsfrei erkannt sind.
Frage A 4.3
Wird es eine schnelle technische Möglichkeit geben, bestehende Monitoring-Konflikte, z.B. bei „Dubletten“ oder identischen, aber mehrfach unter verschiedenen Namen angemeldeten Werken (z.B. bei Serien) aufzulösen? Ist dies auch für nicht gemeldete, aber gesendete Werke möglich?
Antwort A 4.3
Das ist kein Problem, da die korrekten Metadaten für die Abrechnung entscheidend sind.
A.5. MÖGLICHE KOMPLIKATIONEN
Frage A 5.1
Gerade bei Serienfolgen liegen immer öfter nur wenige Tage zwischen Filmmischung und Ausstrahlung. Die Gefahr, dass zum Sendetermin noch keine Uploads vorliegen, ist dabei entsprechend hoch. Ist die grundlegende Funktionalität des neuen Systems auch in solchen Fällen gewährleistet?
Antwort A 5.1
Dieses Problem ist bekannt und wird derzeit noch diskutiert, eine Lösung wird gesucht.
BMAT zeichnet sämtliche Sendungen aller Sender rund um die Uhr auf und hat die Möglichkeit, auch mit zeitlichem Abstand einen sogenannten "Rescan" von Sendungen durchzuführen, bei denen das Monitoring aufgrund fehlender Soundfiles "Unknown Music" erkannt hat. Die vertraglichen Meldepflichten haben sich nicht geändert.
Frage A 5.2
Wie wird mit fehlerhaften Angaben beim Upload verfahren? Z.B. fehlerhafte Werknummern in CSV-Tabellen.
Antwort A 5.2
Es werden immer alle Metadaten eines Soundfiles bei der Zuordnung in er GEMA berücksichtigt. Die fehlerhafte Werknummer allein stellt noch kein Problem dar.
Frage A 5.3
Die Kategorisierungen im CSV-System (z.B. „commissioned_type“) sind im Vergleich zu BMAT selbst, aber auch der GVL sehr eng gefasst. Warum?
Antwort A 5.3
Sie enthalten nur die für die GEMA relevanten möglichen Zielorte für das Soundfile.
Frage A 5.4
Kann eigentlich irgendwer fremde Soundfiles hochladen und sie dann als seine eigenen anmelden?
Antwort A 5.4
Ja. Eine sogenannte "Fraud Detection", die solche widerrechtlichen Vorgänge aufdecken kann, ist in Arbeit. Nach Auffassung der GEMA kommt es bei einem Upload eines bereits vorliegenden Soundfiles zu einem Konflikt, der bereits jetzt zu einer Klärung führt.
A.6. VERNETZUNG MIT GEMA-WERKDATENBANK/AV-MELDUNG
Frage A 6.1
Wann wird die angedachte Vernetzung mit der GEMA-Werkdatenbank und dem Soundfile Upload funktionieren?
Antwort A 6.1
Im Lauf des ersten Halbjahrs 2020.
Frage A 6.2
Wird es dann einfach möglich sein, dem Ergebnis einer Werksuche direkt ein Soundfile zuzuordnen – natürlich nur mit entsprechender Autorisierung (vgl. A 5.4)?
Antwort A 6.2
Ja.
A.7. VERSCHIEDENES
Frage A 7.1
Ist anstelle der herkömmlichen Musikmeldung ein Upload für die Nutzer der Musik vorgesehen? Der Nutzer, z.B. die Cutterin einer Reportage legt ein Projekt an und lädt alle verwendeten Titel selbst hoch. Dann könnte das System über das Tracking eine Musikliste für eine AV-Produktion automatisch erstellen.
Antwort A 7.1
In dieser Form nicht. Allerdings wird z.B. beim SWR darüber diskutiert, eine eigene exklusive Datenbank mit immer wieder benutzbaren Titeln zu bilden, um besonders tagesaktuelle Produktionen schnell und so fehlerfrei wie möglich bearbeiten zu können.
Keine gute Neuigkeit, da dies die Redakteure und Editoren wesentlich in Ihrer kreativen Freiheit beschränken würde. Und natürlich auch für uns die Möglichkeit mit eigenen Cues in diesen Produktionen vertreten zu sein, deutlich einschränken würde.
Frage A 7.2
Kann die GEMA die bereits von Phononet/Musik Promotion Network an BMAT übermittelten Trackdaten (audiofiles, EAN-Nr. ISCR-Codes, Textdateien) übernehmen, um Doubletten zu vermeiden? Dasselbe gilt für die GVL-Dateien (labelsys/artsys).
Antwort A 7.2
Die GEMA ist nicht berechtigt, auf die Audiofiles und Metadaten von Phononet oder der GVL zuzugreifen. Allerdings bearbeitet BMAT diese Daten und wertet sie aus, so dass die Ergebnisse der GEMA vorgelegt werden.
B. (Eher technische) Fragen an BMAT:
Frage B 1.1
Wie arbeitet BMAT eigentlich, mit welchen Systemen, mit welcher Trefferquote?
Antwort B 1.1
Das BMAT System wurde bereits in Workshops am Rande der GEMA MV 2019 vorgestellt. Es arbeitet mit Analyse und Abgleich von zum Teil modifizierten Audio-Wellenformen. Es werden jeweils unterschiedliche Setups für unterschiedliche Klangereignisse (Stilrichtungen etc.) angewendet. Dabei soll es sogar möglich sein, das gesamte Klangereignis einer Aufnahme oder Live-Darbietung auf die wesentlichen musikalischen Parameter (Basslinie, Akkordfolgen, Melodie) der Komposition zu reduzieren / herunterzukürzen und eine Komposition in fast jedem beliebigen Arrangement, in fast jeder beliebigen Version, Tempo, Tonart zu erkennen. Die Trefferquote soll derzeit bei über 98 Prozent liegen.
Frage B 1.2
Ab wie vielen identischen Sekunden wird ein Take als identisch getrackt?
Antwort B 1.2
Es wird immer der gesamte Take in voller Länge gescannt. Trotzdem reichen typischerweise 2 - 3 Sekunden, laut BMAT.
Frage B 1.3
Ab wann (Länge in sec) wird ein identischer Take bzw. eine identische Musikstrecke in zwei ansonsten vom Score völlig unterschiedlichen Filmen getrackt, z.B. bei einer wiederholten Verwendung eines bestimmten Takes in zwei unterschiedlichen Serienfolgen?
Antwort B 1.3
Es wird immer der gesamte Take in voller Länge gescannt.
Frage B 1.4
Wie wird er dann zugeordnet, wenn er nicht als Einzelstück gemeldet ist, sondern als Teil des Score Roll Ups?
Antwort B 1.4
Er sollte als Einzelstück gemeldet und hochgeladen worden sein.
(Siehe auch A 3.1)
Frage B 1.5
Andersrum: Was passiert bei IT-Fassungen, bei denen alles identisch ist bis auf einige Takes?
Antwort B 1.5
Das ist noch nicht geklärt ("still an open issue").
Frage B 1.6
Wie reagiert das BMAT-System, wenn zwei Musiken gleichzeitig im Film erklingen? (z.B. Score und Source-Music)
Antwort B 1.6
Kleine Einführung: Bisher war dies kein Problem, da in der Musikmeldung beide Musiken mit ihrer jeweiligen Länge angegeben waren. Nur wenn die Gesamtmusikdauer eines Films länger war als seine Gesamtspieldauer wurde seitens der GEMA eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen. Dies um Betrugsfälle aufzudecken, aber auch da die Sender zur Zeit nur eine Musikdauer maximal entsprechend der Spieldauer des Films bezahlen.
Im Fingerprintsystem werden parallele bzw. sich überlappende Musiken in Zukunft zu Problemen führen, da immer nur die jeweils lautere Musik erkannt wird. Da dies innerhalb einer Szene auch einmal wechseln kann, kann BMAT keinen Regelfall benennen, sondern jeder Fall wird individuell zu betrachten sein. Auf jeden Fall wird bei parallelen Musiken ein ganzer Cue oder Teile der beiden längenmässig unter den Tisch fallen, wenn keine technische oder systemische Lösung dafür gefunden wird. Was natürlich eine unbefriedigende Lösung ist, rechtlich, aber auch abrechnungstechnisch.
Offen bleibt die Frage, was genau in solchen Fällen hochgeladen werden soll. Fest steht allerdings, dass ein Soundfile nur auf eine Werknummer referenzieren darf.
Da im Zusammenhang mit einzelnen Stems dabei auch das Feld von Missbrauchsmöglichkeiten betreten wird (was im übrigen auch im bisherigen System bereits angelegt war), wird diese Frage uns in einer der nächsten Mitgliederversammlungen sicherlich noch eingehender beschäftigen.
Dies übrigens auch abrechnungstechnisch als Frage an den Verteilungsplan, da im Moment de facto parallele Musiken zu einer wenn auch sicherlich geringen Reduktion des Minutenwertes führen.
Zusammengefasst also: Nach einer Lösung für dieses Problem wird noch gesucht. Input durch die DEFKOM-Mitgliedschaft ist ausdrücklich seitens der GEMA gewünscht!
Frage B 1.7
Wie oft bzw. in welchen Abständen wird z.B. innerhalb eines 90-Minüters gescannt?
Antwort B 1.7
Es wird nicht punktuell, sondern ununterbrochen gescannt.
Frage B 1.8
Was passiert mit Musikstrecken, die bei zwei voneinander unabhängigen Urhebern identisch sind? Z.B. durch die Benutzung der gleichen Libraries, (Apple) Loops, Construction Kits?
Antwort B 1.8
Es wird eine sukzessive erweiterbare "Black List" von häufig auftretenden, kurzen, identischen Klangereignissen angelegt, die von vielen unterschiedlichen Urhebern in ihren Soundfiles genutzt werden. Diese werden vom Scan ausgenommen.
Dies gilt jedoch nur für reine Soundeffekte (z.B. aus kommerziellen Soundeffekt-Libraries). Sounds und Loops als Bestandteil von Musikwerken sind hiervon ausgenommen.
Freistehende, unveränderte Loops aus kommerziellen Libraries können demzufolge zu einem Konflikt führen. In diesem Zusammenhang sieht BMAT den Upload von einzelnen, eventuell sehr reduzierten Stems als potentielles Problemfeld und empfiehlt den ausschließlichen Upload der Stereo-Files.
Frage B 1.9
Was passiert, wenn in der Filmmischung veränderte Versionen entstehen (Cuts, Verlängerungen, Loops, Überblendungen, Stem-Mixes) bzw. vom Sound Design überlagert werden? Wie weit erkennt das Tracking noch die ursprüngliche Version wenn nicht das Mix-File upgeloaded wurde?
Antwort B 1.9
Das System kann auch gekürzte, verlängerte, bearbeitete Versionen mit dem Original-Soundfile matchen und sie so erkennen. Es wird dann die tatsächlich im Film verwendete Dauer gescannt und abgerechnet.
Frage B 1.10
Spielt die Abspielgeschwindigkeit eine Rolle? (Kino-Filme mit 24 Frames per second werden im TV mit 25 fps (PAL) abgespielt und werden dadurch um ca 4% verkürzt, die Audiofiles entsprechend um 71 Cent nach oben „transponiert“)
Antwort B 1.10
Die Abspielgeschwindigkeit 24 oder 25 fps wird jeweils korrekt erfasst. Die tatsächliche Spieldauer wird abgerechnet.
Frage B 1.11
Wie verhält es sich generell technisch mit dem Thema Pitchshift / Temposhift und der Erkennung? Kann z.B. ein Werk, das einen Ton höher / 15 % schneller wird, eine Variation sein oder nicht?
Antwort B 1.11
Pitchshift und Temposhift hindern das System nicht daran, das Soundfile richtig zu erkennen.
Frage B 1.12
Ist das Tracking bei 128 oder 256 kbps (mp3) noch verlässlich?
Antwort B 1.12
Ja. Trotzdem empfiehlt die GEMA, keine mp3, sondern WAV (44,1 / 48 kHz, 16 / 24 bit) oder ähnlich hohe Qualität hochzuladen, auch im Hinblick auf eine womöglich später vom Mitglied gewünschte Weitergabe zu Streamingportalen etc.
Frage B 1.13
Ist Mono ein Problem? (z.B. im Fall, dass der Filmtonmeister einen Stereo-Track zur besseren Ortung in Mono konvertiert)
Antwort B 1.13
Nein. Mono ist kein Problem.
Frage B 1.14
Es wurde hier die Frage gestellt, ob ein Test des BMAT-Scanner-Systems mit aus unserer Sicht problematischen Filmszenen auch in Berlin machbar wäre, vielleicht sogar schon am 24.02. ? Es wäre für uns problemlos möglich, die entsprechenden Szenen mitzubringen.
Antwort B 1.14
Ein solcher Test in Barcelona oder Berlin ist in Planung etwa im Mai / Juni dieses Jahres. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie wird dieser voraussichtlich nur im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden können. Mario Lauer wird das Ganze koordinieren.