GEMA Soundfile Upload

Update vom 04.12.2023 zum Bericht der DEFKOM AG Monitoring

Liebe Mitglieder,

am 04.12.2023 traf die DEFKOM AG Monitoring zum 23. Roundtable, diesmal in großer Runde mit GEMA, ARD und ZDF, per Videokonferenz zusammen.

Wechsel des Monitoring-Dienstleisters
Gleich zu Beginn gaben die Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlich-rechtlichen Sender folgende Neuigkeit bekannt:
Im Rahmen einer turnusmäßigen, EU-weiten Neuausschreibung von ARD und ZDF für den Monitoring-Dienstleister hat die holländische Firma SoundAware aus Hilversum den Zuschlag erhalten. SoundAware löst damit die spanische Firma BMAT bei der Datenerfassung und Erstellung von Sendemeldungen ab. Nach Angaben der Sender waren für diese Auswahl technische, leistungsspezifische und auch wirtschaftliche Gesichtspunkte ausschlaggebend. Unabhängig davon war bereits im Juli 2023 bekannt geworden, dass die GEMA mehrheitlich Anteile an SoundAware erworben hat. Insgesamt ist diese Entwicklung aus unserer Sicht sehr positiv zu bewerten.

Änderungen beim Soundfile-Upload werden jetzt umgesetzt
Die Sender haben uns mitteilen lassen, dass die im Frühjahr angekündigten Veränderungen in Bezug auf den Soundfile-Upload inzwischen in die Praxis umgesetzt werden. Wir hatten Euch dazu im ausführlichen „Bericht der AG Monitoring“ vom 02.05.2023 detaillierte Informationen und Tipps für beste Vorgehensweisen gegeben. Diese sind weiterhin gültig.

Die Sender passen ihre Verträge mit den Produktionsfirmen dem neuen Workflow beim Soundfile-Upload an. Bei Fernsehauftragsproduktionen soll die letzte Zahlungsrate des auftraggebenden Senders an die Produktionsfirma zukünftig erst dann fließen, wenn die Produktionsfirma oder deren Beauftragte den Soundfile-Upload der Filmmusik auf das jeweilige Produzentenportal ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt haben. Hier wird deutlich, dass die Sender im Interesse einer korrekten Sendemeldung der Musik einen gewissen Druck auf die Produktionsfirmen ausüben.

Sender und GEMA planen zudem gemeinsame Workshops, um alle am Upload-Verfahren beteiligten Personen (insbesondere das Personal von Produktionsfirmen und Studios) auf ihre Aufgaben vorzubereiten und für die besonderen Schwierigkeiten und Fehlerquellen zu sensibilisieren. Daran werden auch Kolleginnen und Kollegen aus unserem Vorstands- und Mitgliederkreis mitwirken und ihr Know-How einbringen.

Lösungen für fortbestehende und neue Probleme bei der Musikerkennung
Im weiteren Verlauf der Konferenz hatten wir Gelegenheit, bereits bekannte und neue Probleme hinsichtlich Soundfile-Upload und Musikerkennung / GEMA-Verteilung anzusprechen und zu erörtern. Dabei zeigte sich, dass die beim TV-Monitoring vielfach beobachtete Fragmentierung der Filmmusik in Sekundenschnipsel noch immer nicht gelöst zu sein scheint. In Einzelfällen kann der Umfang mancher Nutzungsaufstellungen dadurch erheblich anwachsen, was eine Kontrolle der Abrechnung durch das Mitglied innerhalb eines angemessenen Zeitraums erschwert.

Ein weiteres Problem zeigt sich in abweichenden Sendemeldungen bezogen auf mehrere Ausstrahlungen ein und desselben Films. In solchen Fällen führt die GEMA eine Qualitätssicherung der Dokumentation nach einem standardisierten Verfahren durch. Das betreffende AV-Werk wird für die Dauer dieses Vorgangs auf einen Prüfstatus gestellt. Dies wird dem Mitglied im persönlichen GEMA-Dashboard in der Liste „Meine AV-Werke“ angezeigt. Nach erfolgter Überprüfung wird das Werk rechtzeitig zum nächsten Verteilungstermin wieder zur Verteilung freigegeben.

Alle Beteiligten sind zuversichtlich, dass diese Probleme – die sowohl für die betroffenen Mitglieder als auch für die GEMA-Verwaltung einen hohen Arbeitsaufwand nach sich ziehen – zeitnah gelöst werden können.

Insgesamt können wir positiv feststellen, dass die Konferenz in einer äußerst freundlichen und konstruktiven Atmosphäre verlaufen ist. Auch die Vertreterinnen und Vertreter der Sender haben ausdrücklich das „gemeinsame Interesse an einer korrekten Meldung“ betont. Unsere seit Jahren in den inzwischen über 20 absolvierten Roundtables nachdrücklich vorgebrachten und beharrlich wiederholten Hinweise auf bestehende Probleme mit entsprechenden Lösungsvorschlägen sowie die eindeutigen Ergebnisse der von uns durchgeführten Monitoring-Tests haben nun endlich Wirkung gezeigt.

 

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal unseren Dank an alle beteiligten Mitglieder der GEMA-Verwaltung aussprechen, die sich stets entschlossen und engagiert für unsere Interessen einsetzen. Die gemeinsame Anstrengung hat letztlich zu diesem Durchbruch geführt, der sich auch positiv auf die Vollständigkeit der zukünftigen GEMA-Abrechnungen auswirken wird.

Eure DEFKOM AG Monitoring

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Die DEFKOM AG Monitoring


Liebe Mitglieder,

wir hatten im Herbst 2019 die „DEFKOM Arbeitsgruppe Monitoring“ gebildet mit dem Ziel, Informationen über das neue SoundFileUpload- bzw. Fingerprinting- / Monitorverfahren der deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu sammeln und Euch zur Verfügung zu stellen sowie eigene Vorschläge und Ideen in unserem gemeinsamen Interesse in den Gestaltungsprozess einzubringen.

Auf Einladung der GEMA hat die DEFKOM AG seitdem in wechselnder Besetzung an 23 Roundtables mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der GEMA, der öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF und auch des von den Sendern beauftragten spanischen Monitoringdienstes BMAT teilgenommen.

Dabei konnten auch zahlreiche Fragen aus dem Kreis unserer Fachgruppenleitung und unserer Mitglieder beantwortet werden.

DEFKOM AG Monitoring
Marcel Barsotti
Rainer Fabich
Mario Lauer
Markus Lehmann-Horn
Micki Meuser
Jochen Schmidt-Hambrock
Hans P. Ströer
Ralf Weigand

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Unser erster Hinweis gilt noch immer: Keine Panik!

Dieser Hinweis schien uns damals notwendig, da einige besorgte Kolleginnen und Kollegen mit Einführung des Monitorings schon das Ende der TV und R Ausschüttungen kommen sahen und sich erhebliche Sorgen um ihren Lebensunterhalt machten, zum Teil mit empörtem Blick auf die GEMA.

Die GEMA wird jedoch weiterhin gemäß Verwertung und Verteilungsplan abrechnen. Wenn Musik gesendet wird, wird weiterhin erfasst und ausgeschüttet. Wir haben Anspruch auf Erhalt unserer Tantiemen von der GEMA auf Basis von Urheberrechtsgesetz, von VGG (Verwertungsgesellschaftsgesetz) und auf Basis des Berechtigtenvertrages mit der GEMA. Es gelten auch weiterhin die Satzung und der Verteilungsplan der GEMA. Die Nutzer unserer Werke, hier die öffentlich-rechtlichen Sender, sind verpflichtet, alle Nutzungen präzise und vollständig an die GEMA zu melden, ganz egal, welche Technik sie dazu benutzen.

Die Umstellung der Erfassung der Sendedaten auf das Monitoringsystem war keine Entscheidung der GEMA, sondern eine Initiative der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ARD und ZDF, die als Auftraggeber einen Vertrag mit dem spanischen Monitoring-Dienstleister BMAT geschlossen habtten.

Die GEMA begleitet die öffentlich-rechtlichen Sender lediglich beratend bei der Umstellung auf das neue Meldesystem. Nach Eingang der Sendemeldungen führt die GEMA eine umfangreiche Qualitätssicherung der gemeldeten Daten durch.

Für ihre Mitglieder hat die GEMA ein Serviceportal zum Hochladen von Sound Files zentral im Hause eingerichtet. Von dort gehen die Sound Files und die zugehörigen Metadaten nicht nur an BMAT, sondern auch an alle weiteren Monitoringportale, wie Sound Mouse, Yacast (Clubmonitoring), etc… Nutzungen von Werken dort werden also in Zukunft auch erfasst, und man muss den Upload Vorgang nicht mehrfach für alle derzeitigen und zukünftigen Portale vornehmen.

Die Meldungskette verläuft seit 01.07.2019 wie folgt:

BMAT zeichnet die Programme aller beteiligten Sender rund um die Uhr auf und speichert sie. Es wird nicht in „real time“ ge-monitored, sondern später. Somit können auch zu einem späteren Zeitpunkt sogenannte „Rescans“ durchgeführt werden.

BMAT schickt den Sendern die Daten der in ihren Programmen enthaltenen musikalischen Werke und deren Spieldauer. Die Sender melden diese Nutzungen an die GEMA. Bei "unknown music" oder sogenannten „blanks“ (das sind Stücke, von denen keine Audiofiles hochladen worden sind und von denen BMAT daher keine Fingerprints bekommen hat) müssen die Sender / Redaktionen manuell nachbessern und die Daten mit den bisherigen Verfahren in die Meldungen einfügen.

Alte fiktionale Filmproduktionen (vor 2019) werden weiterhin nach AV-Liste abgerechnet. Natürlich empfiehlt es sich die zugehörigen Musikstücke solcher Filme ebenfalls hoch zu laden, denn so können Nutzungen auf allen Sendern schneller, gründlicher und in Zukunft kostengünstiger erfasst werden.

Wenn Sound Files hochgeladen sind, kann das BMAT System auch solche Sendungen auffinden, die von den Sendern falsch oder überhaupt nicht gemeldet worden sind.

Außerdem kann durch das Monitoring in Zukunft eine missbräuchliche oder unrechtmäßige Weiterverwendung von Tracks leichter erfasst und aufgedeckt werden.

Wichtig ist: Der Soundfile-Upload ersetzt nicht die GEMA-Anmeldung für Werke und AV-Produktionen. Sie ist auch weiterhin erforderlich.

Bitte seht dazu auch das Infoblatt der GEMA zur „Anmeldung für Audiovisuelle Produktionen (AV-Produktionen)“ in aktueller Fassung. Es steht zum Download auf der GEMA Webseite bereit.

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Helmut Zerlett
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