Micki Meuser zum Urteil GEMA vs. Suno
Die DEFKOM begrüßt das Urteil des Landgerichts München vom 31. 7. 2026 im Verfahren GEMA vs. Suno. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung für die Kreativen und eine Perspektive für das zukünftige Verhältnis zwischen generativer „Künstlicher Intelligenz“ und menschlichem kulturellen Schaffen. Das Training mit kulturellen Werken und die daraus resultierenden Produkte müssen lizenziert und die Kreativen am Geschäft beteiligt werden!
Besonders wichtig ist dabei die festgestellte internationale Zuständigkeit des Gerichts. Das bedeutet: Auch wenn das Training mit unseren Werken in den USA vorgenommen wurde, ist der Vorgang illegal und unterliegt nicht “Fair Use”.
Wir haben lange auf diesen Erfolg hin gearbeitet. Das Ziel war nie Technologie oder Fortschritt zu verhindern. Wir wollen eine faire Beteiligung am Geschäft mit generativer KI, in der immerhin unsere Werke stecken, wir wollen Transparenz und die Möglichkeit individuell „Opt Out“ zu erklären.
Ein Rückblick auf den Zeitplan: Zunächst hat die GEMA im November 2024 ihre “KI Charta” veröffentlicht, die einen möglichen einvernehmlichen Umgang zwischen KI und kreativen Werken aufzeigt. 2025 folgte die Veröffentlichung eines abschlussfähigen KI Tarifs, der eine faire Beteiligung der Urheberinnen an den KI Erlösen ermöglicht. All das haben die Big Tech Unternehmen, wie zu erwarten war, ignoriert, so dass die Klagen nötig waren.
Jetzt ist es juristisch amtlich: „Die KI kann das, was sie kann, weil sie mit den Werken der Komponistinnen und Komponisten trainiert wurde“, ohne Vergütung, ohne Erlaubnis. In den KI Produkten stecken unsere Leistungen. Das Training und Scraping verletzt das Vervielfältigungsrecht, die daraus entstandenen KI Produkte das Recht der öffentlichen Zugänglichkeitsmachung. Das war unsere Argumentation, und so hat es das Gericht bestätigt.
Wenn die Big-Tech KI Unternehmen klug sind, nehmen sie nun die Verhandlungen mit der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften auf Grundlage der veröffentlichten Tarife auf. Mit gutem Beispiel sind erste europäische KI Firmen in der letzten Woche schon vorangegangen, siehe PLAI by GEMA. - Zu erwarten ist das bei amerikanischen Big-Tech Firmen allerdings nicht.
Dazu noch eine persönliche Bemerkung:
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist die zweitgrößte Wirtschaftsbranche in Europa, einem Kontinent mit mehr als 500 Millionen Menschen. Das weckt Begehrlichkeiten. Wie bei der Plattformhaftung im Jahr 2019 versuchen wieder die gleichen amerikanischen Big-Tech Unternehmen in dieser Kultur und Kreativwirtschaft zu plündern. Und leider diese Wirtschaftsbranche weitgehend wehrlos gegenüber disruptiven Geschäftsmodellen, da das schützende Urheberrecht oft schwer durchsetzbar ist. Dieses Recht allerdings hat das Gericht nun eindrucksvoll bestätigt, gestärkt und seine internationale Zuständigkeit erklärt.
Im nächsten Schritt muss die deutsche und die europäische Politik mitziehen. Sie sollte erkennen: Wir haben in Europa nicht die Bodenschätze anderer Kontinente, wir haben nicht die großen Landwirtschaften. Was wir haben, sind die guten Ideen und die Kreativität in Europa. Es ist gefährlich, und zwar wirtschaftlich gefährlich, diese nicht zu schützen und dem Silicon Valley zu erlauben, die Profite eines unserer wichtigsten Wirtschaftszweige ohne Lizenzierung und Beteiligung der hiesigen Kreativen abzusaugen.
Es hat nichts mehr mit „freiem Markt“ zu tun, wenn sich die größten Konzerne, die es jemals auf diesem Planeten gab, über Recht und Gesetz hinwegsetzen und kreative Leistungen einfach stehlen, um sie in ein neues Geschäftsmodell umzuwandeln, das ohne faire Beteiligung daher kommt. In der weltweiten Ökonomie werden üblicherweise die Lieferanten der Rohstoffe am Geschäft beteiligt. Das sollte auch bei der Kreativität so sein. Und übrigens, liebe Politiker, es sind die gleichen Big-Tech Megastrukturen, die sich zur Zeit weltweit gegen die Demokratie engagieren.
Micki Meuser