Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:
- ordentliche Mitglieder (Berufskomponist:innen): 150 € / Jahr
- junge Mitglieder / Berufsanfänger / Studierende (bis 25 Jahre oder mit Nachweis der Ausbildung*): 50 € /Jahr
*Die Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft muss jedes Jahr neu nachgewiesen werden. - außerordentliche Mitglieder (fördernde Personen oder Institutionen): 100 € / Jahr
- Körperschaften, Institutionen, juristische Personen: 100 € / Jahr
§ 1 Beitragsjahr
(1) Beitragsjahr ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
§ 2 Fälligkeit der Beiträge
(1) Der Jahresbeitrag ist jeweils im Voraus bis spätestens 31. Januar eines Kalenderjahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
(2) Tritt ein Mitglied im Laufe des Jahres ein, ist der Jahresbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahmebestätigung zu überweisen; der Vorstand kann den Beitrag für das Eintrittsjahr anteilig festsetzen.
(3) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Vereinskonto maßgeblich.
§ 3 Zahlungsverzug
(1) Gerät ein Mitglied mit seinem Beitrag mehr als einen Monat nach Fälligkeit in Rückstand, kann der Vorstand Maßnahmen nach §4 der Satzung ergreifen.