1. Filmmusik für TV-Filme:
Wir wollen nur erstklassige Qualität liefern und nehmen grundsätzlich keine Aufträge zu unangemessen niedrigen Vergütungskonditionen an.
2. Filmmusik für Kino-Filme:
Wir wollen Qualität liefern, die der Dimension und Bedeutung eines Kinofilms gerecht wird und nehmen grundsätzlich keine Aufträge zu im Verhältnis zum Gesamtbudget unangemessen niedrigen Vergütungskonditionen an.
3. Als GEMA-Mitglied:
a) Eine Erstellung von GEMA-freier Musik kommt für uns nicht in Betracht.
b) Wir liefern ausschließlich von uns persönlich geschaffene Originalkompositionen.
c) Wir verzichten auf Ghostwriting, als Komponist (aktiv) und auch als „Arbeitgeber“ (passiv)
d) In Musikaufstellungen und Werkanmeldungen geben wir korrekte Daten an.
4. Bei Kompositionsarbeitsteilung unter Kollegen:
a) Wir achten auf eine gerechte und korrekte gemeinschaftliche Werkanmeldung bei der GEMA.
b) Bei Refundierungsvereinbarungen mit Verlagen achten wir auf eine gerechte und korrekte Aufteilung der Refundierungs-Erlöse unter allen beteiligten Urhebern.
5. Bei einer Teilnahme an einem Filmkomponisten-Pitch
ermahnen wir die Produzenten, alle Arbeitsproben angemessen zu vergüten.
6. Wir verhalten uns solidarisch gegenüber Kollegen und innerhalb der GEMA-Gemeinschaft.
7. Wir setzen uns gegen die illegale Praxis der Zwangsinverlagnahme zur Wehr.