Urheberrechtsgesetze

Drei neue Gesetzeswerke zum Urheberrecht werden in diesem Jahr vom deutschen Justizministerium auf den Weg gebracht, die die Kreativen in Deutschland wesentlich betreffen werden und auch Auswirkungen auf Vergütung (oder Nicht-Vergütung) von Filmkomponistinnen und Komponisten haben werden.

Neue Gesetze für Urheber 2016 und 2017 (erklärt so einfach, wie möglich)

von Micki Meuser

Drei neue Gesetzeswerke zum Urheberrecht, die die Kreativen in Deutschland wesentlich betreffen und die Auswirkungen auf Vergütung (oder Nicht-Vergütung) von Filmkomponistinnen und Komponisten haben, sind im letzten Jahr vom deutschen Justizministerium auf den Weg gebracht worden:

 

VGG - Verwertungsgesellschaftsgesetz

Das neue VGG ersetzt das bisherige Urheberwahrnehmungsgesetz. Es regelt, wie ein Urheber seine Rechte an eine Verwertungsgesellschaft (wie die GEMA) übertragen kann und welche Befugnisse diese Verwertungsgesellschaft dann hat. 

Als erstes der drei Urhebergesetze wurde es Ende April 2016 beschlossen. Positiv gesehen etabliert das Gesetz die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften und damit das Recht der Autoren auf geistiges Eigentum und seine wirtschaftliche Verwertung auf lange Zeit. Piraten und IT Strukturen wie Google und Facebook hatten versucht dieses System abzuschaffen. Klar, die IT Branche braucht kulturelle Werke um ihre Produkte erfolgreich zu verkaufen, und zwar möglichst umsonst.

Ein paar "schwierige" Auswirkungen für die Urheber und ihre Verwertungsgesellschaften sind allerdings auch durch das VGG gesetzlich festgeschrieben worden: So muss die Mitgliederversammlung einer Verwertungsgesellschaft live im Netz übertragen werden. Es muss elektronische Abstimmung für Mitglieder möglich sein und Stimmübertragung auf Vertreter. Dies kann zu Missbrauch, Einflussnahme von aussen durch mächtige Strukturen (Major Plattenfirmen, IT Firmen, Google) führen und wird in Zukunft der besonderen Aufmerksamkeit der Musikautoren bedürfen. Ausserdem müssen GEMA Aufsichtsratsmitglieder ihre GEMA Einkünfte offenlegen. In Deutschland unnötig und wettbewerbsverzerrend, da Aufsichtsräte ehrenamtlich arbeiten, aber vielleicht in Italien oder Griechenland interessant...

 

Urhebervertragsrecht

Das Urhebervertragsrecht regelt die Beziehung (Verträge) zwischen Urhebern und den Verwertern, also im Musikbereich den Plattenfirmen, Filmproduzenten und Sendern, aber auch zu den Musikverlagen. An ihm wird zur Zeit (September 2016) gefeilt und heftig lobbyiert. 

Es gab einen sehr Urheber freundlichen "Referentenentwurf" mit umfassendem Auskunfts- und Rückrufrecht der Werke, Verbandsklage, gemeinsamen Vergütungsregeln und Stärkung der angemessenen Vergütung im Februar 2016, der nach massiver Lobbyarbeit der Verwerter in einen Regierungsentwurf mündete, der komplett zurück ruderte und wiederum von Urheberseite gesehen hinter die Erungenschaften des zur Zeit geltenden Urhebervertragsrechts zurück ging.

Für FilmkomponistInnen besonders interessant wäre hier das Auskunftsrecht auch über den Vertragspartner (meist Auftrags - Filmproduzent) hinaus bis zum Sender um die wirkliche Auswertung der Filmmusik nachvollziehen zu können. Ein endgültiges Urhebervertragsrecht, das zur Abstimmung im Bundestag dann vorliegt, wird am 21. September 2016 erwartet. Natürlich würde die Verbandsklage einen Verband, wie die DEFKOM oder den DKV, enorm stärken, zum Beispiel im Fall der Zwangsinverlagnahme.

 

Telemediengesetz

Das Telemediengesetz wurde ohne viel mediale Aufmerksamkeit im Frühsommer 2016 verabschiedet. Leider hat es das für Urheber wichtigste Thema, die Rolle der digitalen Plattformen (YouTube etc...), umschifft. Diese Fragen werden nun in diesem Jahr auf europäischer Ebene zu klären sein und werden in Brüssel schon intensiv diskutiert bzw. lobbyiert...

Die Haltung der Urheber und jedes denkenden Menschen ist hier klar: Mit 9 Milliarden $ Werbeneinnahmen im Jahr ist man mehr als ein unschuldiger Plattform Service. YouTube ist ein Streaming-Unternehmen und muss branchenübliche Beteiligungen zahlen. Durch die Umsonstnutzung oder die von YT gezahlten Minibeteiligungen wird der Wettbewerb massiv verzerrt. 

Kulturelle Werke werden durch YT ohne Beteiligung der Urheber wertlos. Streamingfirmen, die Beteiligungen zahlen, können sich kaum am Markt halten. Selbst liberal-ökonomisch eingestellte Kreise müssen zugeben: Dies ist keine "freie Marktwirtschaft" mehr. Man spricht von einem "Value Gap". Google sieht das natürlich anders. Ob ein deutsches oder europäisches Gesetz es schaffen wird, sich gegen ein amerikanisches Monopol und die wertvollste Firma der Welt hier durchzusetzen, werden wir sehen...

 

Wir als Urheber und Musikautoren begrüßen die Initiative des Bundesjustizministers die Urheberrechtsgesetze zu reformieren und damit den digitalen Entwicklungen und den Fehlentwicklungen Rechnung zu tragen.

Nachdem über die letzten 25 Jahre zwei Justizministerinnen (Zypries und Leuthäuser-Schnarrenberger) versäumt haben wichtige Fragen des Urheberrechts im aufkommenden digitalen Zeitalter gesetzlich verbindlich zu klären, findet Heiko Maas (SPD) nun endlich den Mut das heisse Eisen Urheberrecht anzugehen.

Die beiden erwähnten Damen hatten sich über Jahrzehnte vor einer rechtlichen Regelung des kulturell wichtigen Bereiches gedrückt. Das entstandene Vakuum hat  zu großer Rechtsunsicherheit bei den Verbrauchern und zu Existenznot bei vielen Urhebern geführt. Die Folgen sind bis heute massenhaftes illegales Kopieren auf Kosten der Kreativen, irrwitzige Abmahn- und Geschäftsmodelle, von denen auch wiederum nur die Juristen profitierten und die derzeitige Situation, die wenigen börsennotierten Megaunternehmen wie Google die Möglichkeit gibt kulturelle Werke zu nutzen und Milliardenumsätze damit zu machen, ohne die Urheber und Kreativen zu beteiligen.

Im Rückblick müssen Zypries und Leuthäuser-Schnarrenberger mit dem historischen Vorwurf leben im beginnenden 21 Jahrhundert die Kreativen und die Kultur nachhaltig geschädigt zu haben. Wir begrüßen es, dass der Justizminister, wie im Koalitionsvertrag versprochen, nun endlich das Thema angeht.

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